57 15. Erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte behändigte am Morgen des 29. Mai 2019 – in der Absicht, den Straf- und Zivilkläger zu töten – in der Küche der Wohnung an der Z.________ (Strasse) in F.________ (Ort) ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 cm und begab sich in das Wohnzimmer, wo der Straf- und Zivilkläger schlief. Der Beschuldigte packte den noch schlafenden Straf- und Zivilkläger und zog ihn von der Matratze auf den Boden, wodurch der Straf- und Zivilkläger erwachte.