Auf den Vorhalt, sein Sohn I.________ habe gesagt, der Vater habe wahrscheinlich schon von der Homosexualität des Straf- und Zivilklägers gewusst, weil Schminksachen im Bad gewesen seien und der Straf- und Zivilkläger sich wie eine Frau am ganzen Körper rasiert habe, antwortete der Beschuldigte, er gehe nicht zusammen mit dem Straf- und Zivilkläger ins Bad und habe sich auch nicht in dessen Privatsachen eingemischt. Niemand traue sich, sich in die Sachen des Strafund Zivilklägers einzumischen (pag. 1018 Z. 425 und 429 f.).