Der Straf- und Zivilkläger habe sich aber seit Jahren so verhalten. Man habe es einfach gesehen, wie er sich verhalten habe und wie er rumgelaufen sei. Er (L.________) könne sich nicht vorstellen, dass der Vater das nicht gewusst habe (pag. 873 Z. 107 ff. und 112 ff.). Auch K.________ sagte aus, die Homosexualität sei beim Straf- und Zivilkläger schon lange offensichtlich gewesen. Er sei «so offensichtlich durch das Dorf [gelaufen,] als hätte er es auf die Stirn tätowiert» (pag. 859 Z. 49 f.). Sie sagte weiter aus, aufgrund ihres letzten Gesprächs mit der Mutter des Straf- und Zivilklägers gehe sie davon aus, die Eltern hätten es gewusst (pag. 860 Z. 78 f.). Weiter sagten auch X._____