836 Z. 321 ff.) und religiösen (vgl. dazu beispielhaft pag. 832 Z. 106, 110, 113 und 116) Vaters, welcher seine Kinder streng erzieht, nach aussen gleichzeitig um das Bild einer harmonischen Familie bemüht ist, die keine Probleme hat oder verursacht. Probleme gibt es nicht, sie sind eine Schande (vgl. dazu sinnbildlich auch pag. 1784 Z. 36 ff.). Das Verhalten des Straf- und Zivilkläger missfiel ihm zusehends. I.________ sagte gegenüber der Polizei aus, der Vater habe die Respektlosigkeiten des Straf- und Zivilklägers zunehmend nicht mehr ertragen können (pag. 825 Z. 171 f.).