54 vor der Tat vor ihrer Haustüre gestanden und habe ihr erklärt, sie könne nicht mehr mit ihrem Ehemann sprechen und es gehe einfach nicht mehr (pag. 946). Auch die Tochter J.________ sprach von anhaltendem Streit zwischen den Eltern, worauf diese sich dann rund eineinhalb Jahre vor der Tat trennten und die Mutter aus dem Haushalt auszog (pag. 842 Z. 41 f.; pag. 977 Z. 65 f.). Die Kammer hat vom Beschuldigten den Gesamteindruck eines autoritären, konservativen (vgl. dazu beispielhaft pag. 836 Z. 321 ff.) und religiösen (vgl. dazu beispielhaft