Auch mit I.________ sind Streitigkeiten via Textnachrichten dokumentiert: Anlass war jeweils, dass der Vater wissen wollte, wo und mit wem I.________ sich aufhielt. I.________ bezeichnete den Vater daraufhin in einer der Nachrichten als Verrückten und schrieb, er jage ihm Angst ein (pag. 1066). Dem Straf- und Zivilkläger schickte der Beschuldigte schliesslich eine Textnachricht, wonach es besser gewesen wäre, wenn er (der Straf- und Zivilkläger) nicht existieren würde (pag. 1067). Darauf angesprochen, sagte der Beschuldigte, er habe dies gemacht, weil er sein ganzes Leben den Kindern gewidmet habe und er sich um sie sorge (pag. 1059 Z. 166 f.).