So fragte er den Straf- und Zivilkläger fast täglich, wo er sei und warum er lüge. Er wolle nicht, dass der Straf- und Zivilkläger spät nach Hause komme (pag. 1062). 2018 gab es Spannungen mit der Tochter J.________. Der Beschuldigte wollte stets wissen, was diese machte, wo sie sich aufhielt und mit wem sie sich abgab. Ein Streit zwischen den beiden ist dokumentiert. Der Beschuldigte bezeichnete die Tochter als «Schlampe» und sagte ihr, er sei hinter ihr und wisse, wohin sie gehe. Die Tochter entgegnete, er sei verrückt. Der Beschuldigte wies die Tochter auch an, dem Straf- und Zivilkläger auszurichten, er wolle ihn nicht mehr sehen (pag. 1065). Auch mit I.___