53 und Zivilklägers gefunden worden sei, sagte er in der Einvernahme vom 12. August 2019 aus, «[i]ch möchte lieber wissen, aus welchem Grund C.________ zwei Tage davor nicht nach Hause gekommen ist» (pag. 1016 Z. 339 f.). Bei der Auswertung der Mobiltelefone kamen zwischen dem Beschuldigten und den Kindern J.________ und I.________ ausgetauschte Nachrichten zum Vorschein, welche nahelegen, dass der Beschuldigte alle seine Kinder streng kontrollierte. So fragte er den Straf- und Zivilkläger fast täglich, wo er sei und warum er lüge.