Die Situation spitzte sich in den Wochen vor der Tat zusehends zu, als der Straf- und Zivilkläger am 3. April 2019 stark alkoholisiert von der Polizei in einem Zug von Baden nach Bern aufgegriffen wurde (pag. 1203) und als der Beschuldigte beim Straf- und Zivilkläger am 5. Mai 2019 die Drogen fand. Der Straf- und Zivilkläger verhielt sich seinem Vater gegenüber auch weiterhin respektlos und aufmüpfig und hielt sich nicht an die Regeln. Offensichtlich ist für die Kammer aufgrund des (Aussage-)Verhaltens des Beschuldigten auch, dass dieser viel Wert auf ein harmonisches und integres Familienbild legte und versuchte, dieses aufrecht zu erhalten.