908 Z. 15 ff. und 30). Aktenkundig ist ebenfalls, dass sich der Beschuldigte am 9. Mai 2019 sowie am 16. Mai 2019, somit nur wenige Wochen bzw. Tage vor der Tat, gegenüber einem Mitarbeiter der KESB über das problematische Verhalten des Straf- und Zivilklägers äusserte und sagte, er mache sich grosse Sorgen (pag. 1271 und 1275). Der Beschuldigte sagte darauf angesprochen aus, er habe Angst gehabt, sein Sohn könnte seine Lehrstelle verlieren, und gehofft, er höre wenigstens auf den Sozialdienst oder die KESB, wenn schon nicht auf ihn (pag. 983 Z. 287 ff.; pag. 984 Z. 326 ff. und 333 ff.).