Diese Leute seien auch verantwortlich dafür, dass der Straf- und Zivilkläger zwei Mal zu viel Alkohol konsumiert habe, so, dass um 1:00 Uhr nachts die Polizei habe anrufen müssen (pag. 1018 Z. 430 ff.). Aktenkundig ist ein Vorfall nur wenige Wochen vor der Tat, am 5. Mai 2019, als der Beschuldigte gemäss Aussagen der Nachbarin K.________ bei dieser klingelte und ihr sagte, er brauche Hilfe, er habe grosse Probleme mit dem Straf- und Zivilkläger und sei mit ihm überfordert. K.________ schilderte, es habe Streit gegeben, weil der Straf- und Zivilkläger sich nicht an die Regeln gehalten und sich dem Vater gegenüber arrogant verhalten habe.