1011 Z. 94 f.). Er (der Beschuldigte) wünsche sich, dass die Personen zur Rechenschaft gezogen würden, die dafür verantwortlich seien, dass sein Sohn eine solche Veränderung gemacht habe (pag. 1012 Z. 105 f.). Auf die Frage, wie er sich zum Tatvorwurf äussere, sagte er in der Einvernahme vom 12. August 2019 aus, seinem Sohn sei von seinem schlechten Umgang das Gehirn gewaschen worden. Solange er bei der Familie gewesen sei, habe es überhaupt keine Probleme gegeben. Erst als er sich von der Familie distanziert habe, hätten die Probleme angefangen (pag. 1017 Z. 383 f. und 388 ff.).