__ auch noch an die Religion gehalten, gebetet und während des Ramadan gefastet. Als sie älter geworden seien, hätten sie die Sache nicht mehr so ernst genommen. I.________ faste zwar während des Ramadan immer noch, der Straf- und Zivilkläger aber nicht (pag. 980 Z. 187 ff.). Früher, so der Beschuldigte, habe er auch noch immer auf den Straf- und Zivilkläger gewartet, wenn dieser wieder spät nach Hause gekommen sei. Irgendwann habe er aber das Warten dann aufgegeben und angefangen, die Türe offenzulassen (pag. 981 Z.198 ff.; pag. 1057 Z. 88).