__ wahrgenommen wurde. 14.9 Tötungsabsicht Für die Begründung der auch aus Sicht der Kammer erwiesenen Absicht des Beschuldigten, den Straf- und Zivilkläger am Morgen des 29. Mai 2019 durch die Zufügung von Schnitten in den Hals zu töten, kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1878). 14.10 Tatmotiv 14.10.1 Vorinstanz und Verteidigung