Daraufhin verliess er das WC wieder und begab sich via Küche wiederum in den Gang, wo sich seine Sockenspur schliesslich verlor. Von da aus begab er sich in das angrenzende Badezimmer, wo er erneut versuchte, sich das Blut des Straf- und Zivilklägers von den Händen zu waschen, wobei er Blutanhaftungen am Lichtschalter und verwässerte Blutanhaftungen am Frottiertuch hinterliess (vgl. E. 14.2.6 hiervor). Schliesslich begab er sich erneut via Gang zur Haupteingangstüre, wo er sich die Schuhe anzog und nach draussen trat, wo er in der Folge von L.________ und K.________ wie auch von N.________ wahrgenommen wurde.