gewichtiges Argument für die Version Fremdbeibringung und damit die Täterschaft des Beschuldigten darstellt. 14.7 Täterschaft des Beschuldigten 14.7.1 Vorbemerkung: Vorbringen der Verletzung von Verfahrensvorschriften Unschuldsvermutung, fair trial) Der Beschuldigte sagte an seiner ersten Einvernahme am Tattag auf die offene Frage, was vorgefallen sei, aus, er sei in der Küche gesessen. I.________ sei nicht mehr zu Hause gewesen, er sei zur Arbeit gegangen. Um 7:10 Uhr habe er R.________ zur Schule begleitet.