Seine Aussagen im Zusammenhang mit den Chips wurden im Verlauf des Verfahrens dann noch detaillierter: ungefragt präzisierte er an der delegierten Einvernahme vom 31. Mai 2019, er habe neben den Chips auch noch zwei Buenos gegessen. Diese sind nirgendwo dokumentiert, so dass es für den Straf- und Zivilkläger keinen Anlass gab, diese zu erwähnen, wenn er sie nicht tatsächlich konsumierte. Dies insbesondere auch deshalb nicht, weil er in der Folge nicht erklären konnte, wo der Abfall der beiden Buenos hingekommen ist (pag. 808 Z. 20 ff.). Auch dies spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen.