Weiter für die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Straf- und Zivilklägers spricht der Umstand, dass er von der ersten Aussage an (am besagten Telefon; vgl. pag. 453 und 780 Z. 470) detaillierte Aussagen auch zu ausgefallenen, für das Kerngeschehen (prima vista) nicht relevanten Details machte, welche in der Folge konstant blieben. So sagte er bereits am Telefon gegenüber seiner Familie, er habe ‹Timmy Turner› geschaut (pag. 418; später auch in der delegierten Einvernahme vom 31. Mai 2019, pag. 772 Z. 60; und an der Tatrekonstruktion, pag. 810 Z. 5 ff.), selbstbelastend, er habe gekifft (pag. 412; später auch in der delegierten Einvernahme vom 31. Mai 2019, pag. 771 Z. 52;