Er sagt auch bei diversen Gelegenheiten, er werde den Vater und auch die Mutter ins Gefängnis bringen, er wolle sie sterben sehen. Insgesamt wirkt der Straf- und Zivilkläger äusserst aufgebracht, fassungslos und aufgewühlt, bisweilen auch provokant. Diese Reaktion ist nach Ansicht der Kammer mit dem vereinbar, was der Straf- und Zivilkläger seinen Angaben zufolge zuvor erlebte: Er spürte einen Hass, eine Ohnmacht gegenüber dem Vater, welcher ihn angegriffen hatte, und gegenüber der Mutter, die sich von Beginn weg bedingungslos hinter den Vater stellte («Wenn dein Vater dich auch töten würde, ich bin gezwungen, ihn zu verteidigen […]»;