42 können oder tot zu sein und er sicherstellen wollte, dass seine Äusserungen für diesen Fall dokumentiert sind (pag. 412). Auf eine Inhaltszusammenfassung wird verzichtet und auf die Akten (pag. 411 ff.) verwiesen. In den anlässlich des Telefonats gemachten Äusserungen des Straf- und Zivilklägers finden sich diverse Realitätsmerkmale: So äussert er sich bezüglich seiner Eltern ausgesprochen gehässig und beschimpft insbesondere den Vater wiederholt. Er sagt auch bei diversen Gelegenheiten, er werde den Vater und auch die Mutter ins Gefängnis bringen, er wolle sie sterben sehen.