901 Z. 41 f.). Für die Kammer ist es nahezu unvorstellbar, dass ein 17-jähriger junger Mann, welcher in einem Zustand mit potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen (pag. 902 Z. 53), voller Schmerzen, im von den Zeugen beschriebenen Zustand, zitternd und frierend (pag. 962 Z. 153), ohne zu wissen, ob er überleben wird, eine derart ungeheuerliche Anschuldigung gegenüber seinem Vater konsequent aufrecht erhalten und dabei durchwegs gegenüber allen Zeugen glaubwürdig bleiben kann, wenn die Anschuldigung falsch ist.