41 seine Aussage zu spontan gewesen, um eine Unwahrheit zu sein. Für sie sei es glaubwürdig gewesen (pag. 964 Z. 239 und 242 ff.). M.________ ist diesbezüglich soweit ersichtlich zwar keine Fachperson, aber den Eindruck von Panik kann jedermann haben. Auch der Rettungssanitäter S.________ bestätigte, der Strafund Zivilkläger habe sich über starke Schmerzen beklagt, sei ziemlich im Schock gewesen, habe einen leeren Blick und offensichtlich Panik gehabt (pag. 901 Z. 41 f.).