40 und Zivilklägers wahrnahmen. K.________ war gar dabei, Kisten herumzuschieben. Es ist wahrscheinlich, dass die beiden eine dem Schrei vorausgehende Auseinandersetzung aus der unteren Wohnung nicht mitbekamen oder sich auf diese zumindest nicht achteten. Insbesondere die Bewohner eines ringhörigen Hauses sind eher an Geräusche aus den umliegenden Wohnungen gewohnt und achten sich diesen deshalb weniger. Erst der ihrer Aussage zufolge aussergewöhnliche Schrei (pag. 855) zog dann die Aufmerksamkeit von K._____