872 Z. 69). Nach dem übereinstimmenden Eindruck aller Personen, welche den Beschuldigten nach dem Vorfall angetroffen haben, war dieser weder aufgeregt noch besorgt, sondern apathisch und emotionslos. Keiner der Zeugen gab an, der Beschuldigte habe gefragt, ob er helfen könne. Nach Angaben der beiden Polizisten, welche den Beschuldigten als erste antrafen und ihn anhielten, verhielt sich dieser ruhig und kooperativ und liess sich offenbar ohne Weiteres festnehmen (pag. 397; pag. 949 Z. 22 und 26). Von einer unschuldigen Person wäre zumindest ein minimaler Protest zu erwarten gewe-