950 Z. 44; pag. 952 Z. 146; pag. 964 Z.225 ff.; pag. 970 Z. 202 und 205 f.). M.________ sagte aus, er habe ein wenig verloren gewirkt. Er habe sie auch gefragt, ob es seinem Sohn gut gehe (pag. 963 Z. 203; nach Aussage von N.________, welche im Gegensatz zu M.________ deutscher Muttersprache ist, habe er Frau M.________ dagegen gefragt, ob der Straf- und Zivilkläger gestorben sei; er habe das aber einfach so gefragt, nicht panisch und ängstlich, sondern eher emotionslos; pag. 970 Z. 182 f. und 205 f.). Auch L.________ gab an, der Beschuldigte habe ihn gefragt, «wo C.________?» (pag. 872 Z. 69).