Das ist nicht die Reaktion, die nach Ansicht der Kammer in einer solchen Situation zu erwarten wäre. Wer seinen Sohn auf diese Weise verletzt auffindet und nicht weiss, was mit ihm passiert ist, ist in grosser Sorge, lässt alles stehen und liegen und läuft ihm hinterher. Der Beschuldigte aber nahm sich sogar noch die Zeit, seine Schuhe auszuziehen und ging dann nach draussen. Dort stand er nach übereinstimmenden Aussagen diverser Zeugen im Eingangsbereich, verhielt sich ruhig und wirkte apathisch, unaufgeregt, emotionslos und gleichgültig (pag. 872 Z. 69; pag. 875; pag. 902 Z. 86; pag. 906; pag. 950 Z. 44;