37 14.4.3 Fazit Spurenbild am Straf- und Zivilkläger Das Spurenbild am Straf- und Zivilkläger, insbesondere die diversen Verletzungen, welche an seinem Körper festgestellt wurden, ist für die Kammer ein weiteres gewichtiges Indiz für den vom Straf- und Zivilkläger geschilderten Geschehensablauf und damit für die Täterschaft des Beschuldigten. 14.5 Weitere Indizien 14.5.1 Reaktion / Nachtatverhalten des Beschuldigten Die Kammer erachtet auch das Nachtatverhalten des Beschuldigten als starkes belastendes Indiz: