782 Z. 572 f.). In der Einvernahme vom 11. Februar 2020 gab er dann an, er habe das Pyjamaoberteil am Abend vorher sicher ausgezogen, er habe ‹oben ohne› geschlafen (pag. 790 Z. 159). Er konnte sich auch noch daran erinnern, dass er das Oberteil im Bett ausgezogen, nicht mehr aber, ob er es danach unter die Decke oder auf die Seite gelegt habe (pag. 791 Z. 166 und 169 f.). Es sei üblich, dass er das Oberteil zum Schlafen ausziehe (pag. 791 Z. 177). Das Pyjama sei deshalb umgekrempelt gewesen, weil er es so ausgezogen habe und dann nicht noch umgedreht habe.