486 und 616 ff.). Im Bereich des Kragens, an der rechten Vorderseite, konnte ein oberflächlicher Gewebedefekt festgestellt werden, welcher nach Ansicht des KTD von einem scharfkantigen Gegenstand verursacht wurde (pag. 486 und 620 f.). Der Straf- und Zivilkläger sagte in seiner ersten Einvernahme auf die Frage, wie er zur Tatzeit bekleidet gewesen sei, er habe eine rote Pyjamahose getragen. Ob er auch ein Oberteil getragen habe, wisse er nicht mehr (pag. 782 Z. 572 f.).