Hauptverletzungen am Hals ohne Frage mit der rechten Hand beigebracht. Es gab für ihn daher keinen Anlass, allfällige Probierschnitte mit der linken Hand durchzuführen. Weil aber nach der nachvollziehbaren Expertise des IRM und von O.________ eine Selbstbeibringung mit der rechten Hand aufgrund der Lokalität der Verletzung und der Länge des Messers unwahrscheinlich erscheint, kann ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Probierschnitt handelt. Es kommt daher lediglich noch eine Fremdbeibringung in Betracht.