Im Übrigen gibt die Verteidigung korrekt wieder, dass die fehlenden Stichverletzungen, der Verlauf der Schnitte am Hals und das Fehlen von Abwehrverletzungen an Händen und Unterarmen nach Ansicht des IRM eher für eine Selbstbeibringung sprechen. Gleichzeitig zählt das IRM aber diverse Befunde auf, welche für eine Fremdbeibringung sprechen (Schnittverletzungen nicht auf ein Areal begrenzt, sondern teils noch vom Hals auf die Brust und das Gesicht übergehend; eher sehr dynamische und unregelmässige Führung des scharfen Werkzeugs oder Bewegen des Halses bei der Beibringung der Verletzungen; Übergang der teils oberflächlichen Schnittverletzungen am Hals auf die Gesichtshaut). Die für