Sie könnte durch fremde Hand beigebracht worden sein. Eine Selbstbeibringung sei möglich, allerdings im konkreten Fall nur dann plausibel, wenn das scharfe Werkzeug mit der linken Hand geführt worden wäre. Diesen Umstand erläuterte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auch O.________, Mitverfasser des IRM-Gutachtens, nachvollziehbar, indem er erklärte, es sei schwierig, sich diese Verletzung mit einem derart langen Messer mit der rechten Hand beizubringen (pag. 1774 Z. 23 ff.).