32 misch und unregelmässig bei Beibringung der Verletzungen geführt oder dass der Hals bei Beibringung der Verletzungen bewegt worden sei, was eher auf Fremdeinwirkung hinweise. Die teils oberflächlichen Schnittverletzungen am Hals, welche als selbstbeigebrachte Probierschnitte interpretiert werden könnten, gingen teils auf die Gesichtshaut über, was wiederum eher typisch für eine Fremdbeibringung sei. Die Schnittverletzung am rechten Oberarm zeige nicht die typische Lokalisation einer Abwehrverletzung. Sie könnte durch fremde Hand beigebracht worden sein.