Allerdings gebe es auch immer wieder abweichende Einzelfälle, in denen derartige Befundkonstellationen bei Fremdbeibringung beobachtet werden könnten. Bei selbstbeigebrachten Halsverletzungen seien zudem auch keine aktiven oder passiven Abwehrverletzungen, welche sich typischerweise an Unterarmen und Händen fänden, zu erwarten. Im konkreten Fall spreche für eine Selbstbeibringung, dass nur Schnitt- und keine tieferen Stichverletzungen vorlägen. Der Verlauf der Schnitte am Hals passe zu einer Selbstbeibringung durch einen Rechtshänder. Es zeigten sich oberflächliche Verletzungen am Hals, welche als Probierschnitte interpretiert werden könnten.