auf. Das [auf pag. 748] beschriebene Messer kommt hierbei zwanglos als verursachendes Werkzeug aller oben genannten Schnittverletzungen in Betracht. An der rechten Gesichtsseite fanden sich zwei unspezifische strichförmige Oberhautabtragungen bei denen es sich nicht um Schnittverletzungen handelte, die aber beispielsweise durch aufdrücken einer Messerklinge auf die Haut ohne eigentliche Schnittbewegung entstanden sein könnten. Am Körper fanden sich weiter Zeichen frischer stumpfer Gewalteinwirkungen in Form von teils Hautabschürfungen, Hautein- und -unterblutungen betont an der oberen Brustkorbregion und dem Rücken.