Auch sagte er zunächst konstant aus, er habe sich lediglich bis zur Matratze in das Zimmer hineinbewegt. Erst auf den erwähnten Vorhalt der Staatsanwaltschaft hin relativierte er auch seine diesbezüglichen bisherigen Aussagen und sagte sinngemäss aus, er habe sich möglicherweise im Schock auf die andere Seite der Matratze, wo sich auch die Blutlache befand, begeben, und sich dort – möglicherweise beim Hinfallen im Schock – die Blutanhaftungen zugezogen (pag. 1077 Z. 139 ff.). Es handelt sich hier offensichtlich um ein weiteres inkonsequentes und taktisch motiviertes Aussageverhalten, was wiederum ein klares Lügensignal ist.