Selbst dann wäre über den Ursprung der Blutanhaftungen an der Hose noch nichts gesagt. Vollkommen unglaubhaft ist wiederum auch die nachgeschobene pauschale Schutzbehauptung des Beschuldigten, er sei im Schock möglicherweise hingefallen. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Das Hinfallen im Schock erwähnte er erstmals in seiner insgesamt siebten Befragung, als ihm von der Staatsanwaltschaft am 11. Februar 2020 vorgehalten wurde, seine Angaben stimmten nicht mit dem vorhandenen Spurenbild überein (pag. 1077 Z. 126 f.). Vorher schilderte er den Geschehensablauf konstant ohne Erwähnung eines angeblichen Hinfallens.