Aufgrund der Bilder auf pag. 607 und 611 kann auch ausgeschlossen werden, dass eine Übertagung – wie vom Beschuldigten als Erklärung nachgeschoben wurde – durch das Überschlagen der Beine bei der Polizei entstanden sein könnte: Das rechte Hosenbein weist deutlich weniger Blutanhaftungen auf als das linke. Es kann demnach nicht sein, dass die grossen Blutanhaftungen am linken Hosenbein – weder auf der Vor- noch auf der Rückseite – durch das Übereinanderschlagen der Beine entstanden. Selbst dann wäre über den Ursprung der Blutanhaftungen an der Hose noch nichts gesagt.