a), welches ebenfalls neben der Matratze vorgefunden wurde, entstanden sein. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Beschuldigte konstant aussagte, lediglich die Bettdecke hochgehoben zu haben (explizit auf pag. 713 Z. 16). Das Pyjamaoberteil sei wahrscheinlich unter der Decke gewesen (pag. 1015 Z. 293). Selbst wenn – was vom Beschuldigten selbst aber nicht vor-