1013 Z. 155). Auch an der Tatrekonstruktion vom 14. November 2019 gab er explizit an, sich lediglich im Bereich vor der Matratze, also im Eingangsbereich des Zimmers, aufgehalten und die sich auf der Matratze befindliche Bettdecke hochgehoben zu haben (vgl. pag. 679; 712 Z. 12 «ich bin bis zur Matratze gegangen»). In der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 11. Februar 2020 widersprach er dann auf Vorhalt, er habe nie ausgesagt, er sei nicht auf die andere Seite der Matratze gegangen. Er sei derart unter Schock gewesen, dass es sogar sein könne, dass er gestürzt sei (pag. 1077 Z. 139 ff.).