25 und aufgrund weiterer Merkmale wie Tropfenform, Tropfengrösse und -winkel, davon aus, dass sich auch der Ursprung dieser Blutspritzer im Bereich der Blutlache (pag. 520 Bst. a) befunden habe (pag. 2044 Z. 37 ff. und pag. 2045 Z 1 ff.). Die Spritzer entstanden also ebenfalls nicht im Vorbeilaufen. Durch welche anderen Handlungen, die der Beschuldigte im angeblichen Schockzustand vornahm, Blutspritzer auf sein Hemd hätten gelangen können, ist nicht ersichtlich. Das diesbezügliche Vorbringen ist eine reine Schutzbehauptung. Auf pag. 601 f. ist zu sehen, dass sich neben den Blutspritzern eine grossflächi-