Auch in diesem Fall wären nicht Blutspritzer, sondern Blutflecken, entstanden, und es würde auch nicht erklären, weshalb sich Blutspritzer sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite des Hemdes fanden. Die Verteidigung machte in der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, der Beschuldigte habe nie behauptet, sicher zu wissen, wie das Blut an seine Kleider gekommen sei. Es sei aber plausibel, dass im Schock Handlungen vorgenommen würden, die im Anschluss nicht mehr wiedergegeben werden könnten (pag. 2066). Weiter wurde vorgebracht, es sei nicht ersichtlich, warum die Blutspritzer im Wohnzimmer hinter dem Sofa (vgl. pag.