1865), lassen sich die einzelnen Erklärungen des Beschuldigten zwar nicht widerlegen. Es ist aus Sicht der Kammer aber wenig plausibel, dass man sich im normalen Alltagsgeschehen derart regelmässig an so vielen verschiedenen Körperstellen verletzt, erst recht, ohne davon Notiz zu nehmen. Für viele der Verletzungen hat der Beschuldigte gar keine Erklärung, liefert Begründungen statt Fakten oder beantwortet die diesbezüglichen Fragen ausweichend (exemplarisch pag. 1016 Z. 333 ff.