22 Stress, oder nehme ein hartes Stück und verletze sich mit den Zähnen (pag. 1079 Z. 201 ff. und 207 f.). Die Aussagen des Beschuldigten müssen als reine Schutzbehauptungen angesehen werden. Es ist abwegig, sich in einem derart engen Zeitraum (beide Verletzungen könnten am 29. Mai 2019 entstanden sein) gleich zwei Mal derart fest auf die Lippen zu beissen, noch dazu einmal auf die Unter- und einmal auf die Oberlippe, dass man solche Verletzungen davonträgt. Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen von O.___