Bei der unteren Lippe sei dies zwar denkbar; bei der Oberlippe sei es hingegen schwierig, sich selber Bissverletzungen zuzufügen. Das IRM gehe bei den Verletzungen jedenfalls eher von stumpfer Gewalt aus (pag. 1775 Z. 35 ff. und 44 f.; pag. 1776 Z. 1 ff.). Der Beschuldigte erklärte in der Einvernahme vom 11. Februar 2020 auf Vorhalt der Verletzungen an den Lippen, so etwas passiere beim Essen. Das sei ihm schon mehr als hundert Mal passiert. Er habe aber nichts gespürt. Wenn man hingegen eine Faust oder einen Stein an den Mund bekomme, würde die Stelle anschwellen. Auf Nachfrage führte er aus, er wisse nicht genau, wie man essen müsse, um sich so zu verletzen.