Sichtbar sind die Verletzungen auch in der Fotodokumentation des KTD auf pag. 554 f. O.________ sagte dazu in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, es sei denkbar, dass die Verletzungen durch einen Schlag gegen die Lippen entstanden seien. Es sei aber auch denkbar, dass der Beschuldigte selber irgendwo angeschlagen und sich dadurch die Verletzung zugezogen habe. Welche der Varianten wahrscheinlicher sei, könne nicht gesagt werden. Untypisch wäre jedenfalls, wenn sich der Beschuldigte die Verletzungen zugezogen hätte, indem er sich selbst auf die Lippen gebissen hätte. Bei der unteren Lippe sei dies zwar denkbar;