Gemäss rechtsmedizinischem Ergänzungsgutachten des IRM vom 26. November 2019 (pag. 735 f.) wies der Beschuldigte weiter an der Innenseite der Oberlippe mittig eine ca. 0,6 x 0,4 cm grosse, dunkelblaue Schleimhauteinblutung und an der Innenseite der Unterlippe rechts ebenfalls eine ca. 0,2 x 0,1 cm grosse, blaurötliche Schleimhauteinblutung auf. Nach Ansicht des IRM dürften diese Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden sein und wären zeitlich mit einer Entstehung am Morgen des 29. Mai 2019 im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung vereinbar (pag. 736). Sichtbar sind die Verletzungen auch in der Fotodokumentation des KTD auf pag.