Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten detailarm und flach. In der Einvernahme am Tattag sagte er noch aus, er sei beim Putzen am Vortag in Eile gewesen, weil er um 12 Uhr schnell etwas zu Essen habe machen müssen (pag. 985 Z. 386). In der Einvernahme zur Hafteröffnung (ebenfalls am Tattag) sagte er dann hingegen aus, er sei beim Putzen in Eile gewesen, weil er habe fertig sein wollen, bevor sein Sohn R.________ nach Hause komme. Grund dafür sei gewesen, dass er die Wohnung feucht aufgenommen habe, und wenn der Boden noch nass gewesen wäre, wenn der Sohn nach Hause kommt, wäre alles umsonst gewesen (pag. 994 f. Z. 157 ff.).