Dieses Bewegungsmuster ist auch in zeitlicher Hinsicht schlüssig: Während der Straf- und Zivilkläger von der Terrassentür aus den langen Weg um das grosse Haus ging, in die Augenarztpraxis stürzte, um Hilfe bat, diese wieder verliess und im Treppenhaus von K.________ in Empfang genommen wurde (vgl. pag. 518 f.; pag. 851 f.; pag. 968 Z. 85 ff.), hatte der Beschuldigte genügend Zeit, sich im WC und im Badezimmer die Hände zu waschen und sich nach draussen zu begeben,