Der Beschuldigte begab sich via Gang ins Badezimmer – nun ohne Fussspuren zu hinterlassen – und versuchte dort abermals, sich das Blut des Straf- und Zivilklägers von den Händen zu waschen, wobei er Blutanhaftungen am Lichtschalter und am Frottiertuch hinterliess. In der Folge begab er sich – wie von ihm geschildert – zum Haupteingang der Wohnung, zog seine Schuhe an und ging nach draussen, wo er von L.________ angetroffen wurde. Dieses Bewegungsmuster ist auch in zeitlicher Hinsicht schlüssig: